Es kommt häufiger vor, als Sie vielleicht denken, dass ein Schuldner, also der Käufer seinen Verpflichtungen eines Kaufvertrags gegenüber dem Verkäufer, in diesem Fall dem Gläubiger nicht nachkommt. Aus welchen Gründen auch immer Sie nicht zahlen können, in der problematischen finanziellen Situation sind Sie nicht chancenlos.
Als Rechtsanwalt für Zwangsvollstreckungen in Hannover unterstütze ich, Elmar Brehm, Sie bei einer Pfändung, wenn sich das Inkassobüro bei Ihnen meldet oder auch bei einem bereits eingeleiteten gerichtlichen Verfahren.
Je früher Sie sich Hilfe Suchen, desto bessere Chancen haben Sie. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung kommt es ansonsten nicht selten zur Kontopfändung. Im schlimmsten Fall kann das gesamte Kontoguthaben gepfändet werden. Aber auch, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde, sind Sie nicht chancenlos. In einem ersten Schritt analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und entwickeln ein Konzept für die Zwangsvollstreckung mit lösungsorientieren Ergebnissen. Unser Ziel sind neue Vereinbarungen mit dem Forderungsinhaber und das Erreichen einer Umfinanzierung.
Kontopfändung
Inkasso
Vermögensauskunft
Vollstreckungsschutz
Haftbefehl
Gerichtsvollzieher
Als Rechtsanwalt für Zwangsvollstreckungen in Hannover unterstütze ich Sie, wenn sich z.B. ein Inkassobüro bei Ihnen meldet, bei einem bereits eingeleiteten gerichtlichen Verfahren sowie bereits laufende Pfändung.
Sollten sie einen zahlungsunwilligen Schuldner haben, unterstütze ich Sie beim Forderungseinzug bis hin zur eidesstattlichen Vermögensauskunft des Schuldners.