Im Rechtsstreit immer gut beraten. Als Rechtsanwalt bin ich, Elmar Brehm, Ihr Ansprechpartner in allen Rechtslagen. In meiner Anwaltskanzlei finden Klienten in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten Hilfe – Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Mietrecht und Zwangsvollstreckung.
Als Anwalt bin ich bereits seit 1974 in der Anwaltskanzlei tätig. Gegründet wurde das Familienunternehmen 1949 – 70 Jahre Erfahrung und Fachwissen. Seit meinen Anfängen bildete ich mich ständig weiter, insbesondere in den Bereichen Strafrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Vertragsrecht sowie Verkehrsrecht. Inzwischen bin ich aktives Mitglied in der Strafverteidigervereinigung Niedersachsen./Bremen und in Arbeitskreisen des DAV (Deutscher Anwaltverein) tätig. Ich bin in der Strafverteidigervereinigung Niedersachsen./Bremen seit Anbeginn aktiv, auch in Arbeitskreisen des DAV (Deutscher Anwaltverein) und bilde mich ständig in den angesprochenen Rechtsgebieten auf Lehrgängen oder Lehrveranstaltungen fort (ca. 14 Werktage im Jahr).
Meine mehr als 40jährige anwaltliche Erfahrung stelle ich Ihnen nach Terminvereinbarung und Mandatsübernahme gerne zur Verfügung und vertrete Sie - soweit möglich - bundesweit. Die Gerichtssprache ist Deutsch, die Beratung kann auch auf Englisch erfolgen.
Bereits beim ersten Beratungsgespräch teile ich Ihnen meine Entscheidung zur Mandatsübernahme und Kostentragung mit. Trotz der Erosion von Menschen- und Grundrechten und Zunahme kognitiver Dissonanz, kann fallbezogen pragmatische Effizienz erstrebenswert sein. Eine Übernahme der Kosten kann durch Antrag auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe nach Bewilligung durch die Landeskasse erfolgen.
Wenn Sie meine Kompetenz als Rechtsanwalt in Hannover in Anspruch nehmen wollen, nehmen Sie Kontakt zu mir oder mein Büro auf, telefonisch per Telefax oder Email (Beachten Sie meine Hinweise nach der DSGVO):
Ich habe für Sie auf dieser Seite einige Dokumente zum Download (als PDF-Dateien*) bereitgestellt, da es gelegentlich nützlich ist, die Kommunikation beschleunigt zu führen.
Aus rechtlichen Gründen ist es jedoch erforderlich, die Dokumente auszudrucken, persönlich zu unterschreiben und sie im Original mir zuzusenden oder zu dem zu vereinbarenden Besprechungstermin in meinen Kanzleiräumen mitzubringen. Die Übersendung per Email ist nicht ausreichend.
Bitte beachten Sie, dass allein durch das Zusenden einer von Ihnen ausgefüllten Vollmacht oder eines Anschreibens kein Mandat entsteht. Ich überwache keine Fristen. Der Lauf der Fristen wird nicht unterbrochen! Ein Mandat kommt erst zustande, wenn Sie eine persönliche Besprechung wahrgenommen, Sie im Rahmen dieses Gesprächs einen entsprechenden Auftrag erteilt und ich diesen angenommen habe.
(*hierzu benötigen Sie ein geeignetes Programm wie z. B. den kostenlosen Adobe Reader)